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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmeverhältnis

  1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis im Rahmen der Gastaufnahme zwischen Mieter und Vermieter von Ferienimmobilien und gelten von beiden Parteien mit Vertragsschluss ausdrücklich als verbindlich vereinbart und anerkannt.

  2. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Mieter/Gast bestellt und vom Vermieter/Gastgeber die Bestellung angenommen und bestätigt ist.

  3. Der Vermieter/Gastgeber ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Mieter/Gast Schadenersatz zu leisten.

  4. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete für die Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtmietsumme ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist bis 10 Tage vor Anreise/Mietbeginn auf das Konto des Vermieters/Gastgebers per Überweisung zu zahlen.

  5. Wird das Ferienobjekt -egal aus welchem Grund- nicht in Anspruch genommen, so entstehen dem Mieter/Gast die folgenden Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis inkl. Mwst.:
    Bei Stornierung ...
    - bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10%
    - vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
    - 28. Tag vor Mietbeginn bis zum Mietbeginn: 90%

  6. Der Vermieter/Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.

  7. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.

  8. Der Mieter/Gast ist für die Dauer seines Aufenthaltes bzw. für die Mietdauer für das angemietete Ferienobjekt verantwortlich. Der Mieter/Gast ist daher gehalten, das Ferienobjekt und die enthalten Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter/Gast oder andere Mitbewohner des Ferienobjektes verursachten Schäden sind vom Mieter/Gast zu ersetzen.