Lübeck Wetter
16°
Wind: 17.7 km/h aus NNE
Feuchtigkeit: 60%
Luftdruck: 1025.3 mb, steigend Sonnenaufgang: 6:31 am
Sonnenuntergang: 7:58 pm
Feuchtigkeit: 60%
Luftdruck: 1025.3 mb, steigend Sonnenaufgang: 6:31 am
Sonnenuntergang: 7:58 pm
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmeverhältnis
- Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis im Rahmen der Gastaufnahme zwischen Mieter und Vermieter von Ferienimmobilien und gelten von beiden Parteien mit Vertragsschluss ausdrücklich als verbindlich vereinbart und anerkannt.
- Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Mieter/Gast bestellt und vom Vermieter/Gastgeber die Bestellung angenommen und bestätigt ist.
- Der Vermieter/Gastgeber ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Mieter/Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete für die Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtmietsumme ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist bis 10 Tage vor Anreise/Mietbeginn auf das Konto des Vermieters/Gastgebers per Überweisung zu zahlen.
- Wird das Ferienobjekt -egal aus welchem Grund- nicht in Anspruch genommen, so entstehen dem Mieter/Gast die folgenden Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis inkl. Mwst.:
Bei Stornierung ...
- bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10%
- vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
- 28. Tag vor Mietbeginn bis zum Mietbeginn: 90% - Der Vermieter/Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
- Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.
- Der Mieter/Gast ist für die Dauer seines Aufenthaltes bzw. für die Mietdauer für das angemietete Ferienobjekt verantwortlich. Der Mieter/Gast ist daher gehalten, das Ferienobjekt und die enthalten Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter/Gast oder andere Mitbewohner des Ferienobjektes verursachten Schäden sind vom Mieter/Gast zu ersetzen.
